Das Verfassungsgericht kippt Wiens Sozialhilfegesetz teilweise. Die Stadt habe zu strenge Kriterien angewandt. Arbeitslosen Zuwanderern steht laut Gericht Unterstützung zu.
Ein Aufenthaltstitel ist nicht bloß ein bürokratischer Stempel – er entscheidet mitunter darüber, wie dicht das soziale Sicherheitsnetz ist. Das hat ein nigerianischer Staatsbürger erfahren.
Dieser war mit einer „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ zum Arbeiten nach Wien gekommen. Dabei handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, um hier einer Arbeit nachzugehen. Diesen Arbeitsplatz hat der Mann aber verloren. Also beantragte er Sozialhilfe – und blitzte in Wien ab. Denn die Bundeshauptstadt und auch das Land Niederösterreich legen das zugrundeliegende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz streng aus.
Aufenthalt an Grund gebunden
Konkret: Ein befristeter Aufenthalt, so das Argument, sei von Natur aus an einen konkreten Grund gebunden – etwa Erwerbstätigkeit. Entfalle dieser Grund, ende auch das Aufenthaltsrecht. Und ohne Aufenthaltsrecht gäbe es auch keine Sozialhilfe.
Der Nigerianer sah das anders, zog vor den Verfassungsgerichtshof und bekam Recht. Begründung: Wer sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Österreich aufhält, hat grundsätzlich Anspruch auf Unterstützung – unabhängig vom genauen Aufenthaltstitel. Wien und Niederösterreich haben nun bis 1. April 2026 Zeit, um das Gesetz zu reparieren.
„Fleckerlteppich beenden“
Aus dem Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) heißt es nun: „Die Entscheidung ist zur Kenntnis zu nehmen. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz muss jedoch grundlegend überarbeitet werden, um die Widersprüche im österreichweiten Sozialhilfesystem und diesen Fleckerlteppich zu beenden.“
2025-03-23T05:02:08Z