WAS KANN ICH GEGEN DEN STRENGEN GERUCH AUS DER NACHBARWOHNUNG TUN?

Frage: Ich wohne zur Hauptmiete und aus der Wohnung meiner Nachbarin riecht es streng. Sie kann sich laut eigener Aussage nur sehr schwer auf den Beinen halten und darum keinen Müll entsorgen. Die Hausverwaltung sagt, ihr seien die Hände gebunden. Was kann ich tun?

Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle von MS2 Rechtsanwälte: Führt der starke Geruch aus der Nachbarwohnung  zu einer relevanten Einschränkung des bedungenen Gebrauchs Ihrer Wohnung, kann dies theoretisch eine Mietzinsminderung rechtfertigen. Ob eine solche  zusteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt  davon ab, wie stark die Geruchsbelästigung im konkreten Fall  ist.

Wird der unangenehme Geruch lediglich beim Vorbeigehen wahrgenommen, wird dies noch keine Mietzinsminderung rechtfertigen. Die Hausverwaltung hat die betreffende Mieterin  aufzufordern, Abhilfe zu schaffen. Es besteht nicht nur ein Unterlassungsanspruch gegenüber der Nachbarin, sondern könnte  aus Sicht des Vermieters der Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs vorliegen, wenn die Nachbarin den Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt und vielleicht auch Ungezieferbildung droht. 

Ungestörter Gebrauch der Wohnung

Sie haben jedenfalls Anspruch darauf, dass Sie ihren vereinbarten Wohnungsgebrauch ungestört ausüben können. Der Vermieter ist seinerseits verpflichtet, Ihnen einen ungestörten Gebrauch zu verschaffen. 

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