KüNFTIG DüRFEN NICHT MEHR NUR ÄRZTE MEDIKAMENTE VERSCHREIBEN

Wer ein Rezept für ein Medikament brauchte, musste immer den Arzt aufsuchen. Das wird sich bald ändern. Eine Gesetzesnovelle erlaubt es auch diplomierten Pflegekräften Medikamente zu verschreiben.

In den letzten Jahren wurde die Ausbildung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegern akademisiert. Das hat zur Folge, dass die Krankenpfleger auch über immer mehr Qualifikationen verfügen. Bis dato sind ihre Kompetenzen im Gesetz ausdrücklich aufgezählt. Das bedeutet, dass die Berufsausübung bis ins kleinste Detail gesetzlich geregelt ist. Das Gesundheitsministerium fügt hinzu: „Tätigkeiten, die zwar von der Ausbildung der Pflegekräfte umfasst sind, allerdings nicht ausdrücklich in der Aufzählung gelistet sind, dürfen nicht ausgeführt werden.“

Krankenpfleger dürfen Medikamente verschreiben

Mit der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes werden nun diese bürokratischen Hürden abgebaut. Unter anderem wird diplomiertem Pflegepersonal künftig die Erstverordnung ausgewählter Arzneimittel erlaubt. „Damit ersparen sich Patienten in vielen Fällen einen Besuch bei ihrem Arzt. Die genaue Liste an Arzneimitteln wird per Verordnung des Gesundheitsministers festgelegt“, so das Gesundheitsministerium.

Personen müssen nicht mehr gleich zum Arzt

„Diplomierte Pflegekräfte wissen bei vielen alltäglichen Medikamenten sehr gut, was Pflegebedürftige benötigen. Sie mussten ein Rezept bisher trotzdem immer beim Arzt anfordern. Verschreibungen, für die eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, bleiben selbstverständlich auch weiterhin Ärzten vorbehalten“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch. Seit Mitte 2023 dürfen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger auch Erstbegutachtungen zur Einstufung beim Pflegegeld vornehmen.

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