DARF DIE MIETERIN DIE FENSTER DEN GANZEN TAG GEKIPPT LASSEN?

Frage: Ich vermiete meine Eigentumswohnung, diese verfügt über großflächige Verbundfenster. Die Mieterin lässt die Fenster den ganzen Tag gekippt, auch bei Wind und Regen. Nun ist der Kippschalter defekt und muss getauscht werden. Wer kommt  für die Kosten auf? Im Haus gilt die Regelung, dass jeder seine Fenster selbst erhält.

Rechtsanwältin Sandra Cejpek: Sofern Sie Ansprüche gegen die Mieterin aus dem vertraglichen Schadensersatzanspruch stellen wollen, muss ihr das schädigende Verhalten auch vorwerfbar sein. Den Beweis, dass der Schaden an dem Kippschalter durch unsachgemäßes Offenhalten der Fenster bei dafür ungünstigen Elementarereignissen erstanden ist, müssen Sie führen. Hier wird das Alter der Fenster, die bisherige Wartung und der Gesamtzustand mitberücksichtigt werden müssen.

Grundsätzlich ist das Gekippthalten von Fenstern kein schädigendes Verhalten. Hätte Ihre Mieterin allerdings  wissen müssen, dass ungünstige Witterungsbedingungen vorherrschen, können die Kosten für den Tausch auf Basis des Zeitwerts des getauschten Kippschalters geltend gemacht werden. Die Neuanschaffungskosten erhalten Sie nicht, da Sie nicht bessergestellt sein sollen, als vor dem schädigenden Ereignis. Gegebenenfalls besteht eine Versicherung, die den Schaden abdeckt. In Zukunft schlage ich vor, die diesbezügliche Notwendigkeit in den Mietvertrag aufzunehmen.   

2024-04-24T03:29:29Z dg43tfdfdgfd